Keine Tollwut-Titerbestimmungen mehr erforderlich für Reisen nach …

Okt. 20, 2023

Keine Tollwut-Titerbestimmungen mehr erforderlich für Reisen nach Großbritannien, Malta, Irland Schweden und Norwegen!

Für alle Reiseziele außerhalb Deutschlands gilt: Für die erstmalige Einreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen benötigt man den blauen EU-Heimtierausweis, und das Tier muss einen Transponder (Mikrochip) haben oder gut lesbar tätowiert sein. Für Großbritannien, Malta, Irland und Schweden muss seit 01.01.12 keine Blutprobe mehr zur Feststellung des Tollwut-Titers genommen werden. Bestehen bleibt aber die Pflicht, 24–120 Stunden vor Einreise eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken durchzuführen. Norwegen verzichtet ab Jahresbeginn auf die Tollwut-Titer-Bestimmung und die Zeckenbehandlung, die Bandwurmprophylaxe wird jedoch weiterhin verlangt.

Diese Angaben sind ohne Gewähr, da die Vorschriften jederzeit geändert werden können. Im Zweifelsfall rufen Sie den für Ihren Bezirk zuständigen Amtstierarzt an oder wenden Sie sich an die Botschaft Ihres Reiselandes!

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